Krankenkasse Chiropraktik
Chiropraktik gehört zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung. Auch die Unfallversicherungen sowie die Militär- und Invalidenversicherung decken die Leistungen der Chiropraktik. Sie brauchen deshalb auch keine Überweisung von einem Arzt, sondern können direkt zu uns kommen.
Wenn Sie in einem Hausarztmodell versichert sind, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt, bevor Sie bei uns einen Termin buchen.
Wir bitten Sie bei Ihrem ersten Besuch Ihre gültige Krankenkassenkarte mitzunehmen. Wir rechnen Ihre Behandlungen direkt mit der Krankenkasse ab. Wenn Sie die Rechnungen lieber zu sich nach Hause geschickt haben möchten, melden Sie dies bitte einer unserer Praxisassistentinnen am Empfang.
Wenn Ihre Behandlungen über die Unfallversicherung verrechnet werden, sind wir darauf angewiesen, dass Sie uns die relevanten Angaben mitteilen. Hier finden Sie das entsprechende Formular:
Krankenkasse med. Massage
Unsere medizinischen Masseur:innen in Bern und Thun sind von allen Zusatzverischerungen, die die medizinische Massage einschliessen, anerkannt. Sie haben eine zweieinhalbjährige Vollzeitausbildung absolviert. Dabei haben sie einen eidgenössischen Fachausweis EFA für medizinische Massage erworben. Über die Kostendeckung aus Ihrer Zusatzverischerung entscheidet jeweils Ihr Versicherungsvertrag.
Ausgenommen sind unsere med. Masseur:in i.A.. Bitte klären Sie mit Ihrer Zusatzversicherung ab, ob die Leistungen vergütet werden.
Unsere Masseur:innen haben alle eine sogenannte ZSR-Nummer, mit der sie bei den Krankenkassenverbänden angemeldet sind. Sollte die Krankenkasse danach fragen, finden Sie diese hier:
Wir verrechnen Ihre Behandlungen in der medizinischen Massage nicht via Krankenkasse. Sie erhalten eine Rechnung mit Rückforderungsbeleg.
Nur in seltenen Fällen akzeptiert die Unfallversicherung die Verrechnung von Behandlungen in der medizinischen Massage. Sollte das bei Ihnen der Fall sein, bitten wir Sie, dies am Empfang einer Praxisassistentin oder Ihrem/Ihrer Masseur*in mitzuteilen. Wir informieren Sie dann gerne über das entsprechende Vorgehen bei der Verrechnung.
Verordnungen zur Physiotherapie gelten nicht für die Medizinische Massage. Bitten Sie Ihren Arzt, eine Verordnung für die medizinische Massage auszustellen.
Krankenkasse Physiotherapie
Die Kosten für die Physiotherapie werden von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkassen, bzw. von den Unfallversicherungen übernommen. Die Preise dafür sind mittels Tarifvertrag kantonal festgelegt. Für eine Verrechnung über die Grundversicherung braucht es eine Überweisung einer Chiropraktorin oder eines Chiropraktors oder eines zuweisenden Arztes oder einer zuweisenden Ärztin.
Die Physiotherapie der Praxis INTEGRI Bern wird aber auch Angebote haben, die ausserhalb der Grundversicherung laufen. Dafür kann man sich jederzeit auch ohne Überweisung anmelden.